Wie geht es eigentlich weiter nach einem AfD-Verbot?
Wenn nämlich irgendwann die PRÜF-Demos Erfolg haben, ein Verbotsverfahren eingeleitet und die AfD vom Verfassungsgericht verboten worden ist, sind die Wähler ja trotzdem noch da. Das Gedankengut bleibt in der Bevölkerung erhalten.
Man kann ein AfD-Verbot nicht mit dem Verbot der SRP im Jahre 1952 vergleichen, die SRP lag bundesweit bei 1,8%, und auch die KPD, die 1956 verboten wurde, erzielte bei Bundestagswahlen gerade mal 2,2%.
Die AfD hingegen kam bei der letzten Bundestagswahl auf 21%, liegt in aktuellen Umfragen bei 27 bis 28 Prozent und hat das Potential, bei den nächsten Wahlen mit 30% sogar stärkste Partei zu werden. Damit ist die AfD etwa so stark wie KPD und SPD im Jahre 1933 zusammen, als KPD und SPD von Nazis verboten wurden.
Ein AfD-Verbot löst nur die Organisationsfrage, nicht aber die Gesinnungsfrage.
Ein Parteiverbot kann daher nur der erste Schritt sein. Die eigentliche Herausforderung beginnt erst dann: Die nachhaltige demokratische Resozialisierung von Millionen Menschen. Der Staat muss früher oder später Programme entwickeln, die demokratische Mindesthaltungen dauerhaft sichern, und dies ließe sich wohl am wirksamsten durch gezielte Schulungen in Fortbildungslagern erreichen.
Die wehrhafte Demokratie steht also vor großen Herausforderungen.
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